Gebühren

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Gebühren werden, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Die entsprechenden Gebührentabellen sind daher nach Gegenstandswerten aufgebaut. Neben der Abrechnung nach Gegenstandswerten lässt das RVG jedoch auch die Vereinbarung von Stundenvergütungen zu. Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist die Möglichkeit gegeben, auf entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe zu erhalten, soweit der Mandant aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens aus eigenen Mitteln aufzubringen. Weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung nicht mutwillig erscheint und hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Sofern der Mandant in Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, wird die gesamte Korrespondenz mit dieser, insbesondere die Einholung der Deckungszusage und abschließend die Abrechnung der entstandenen Kosten, durch die Kanzlei geführt.